AUTOMOTTO
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Batteriepfand nach §10 BattG.
Informationen zum Batteriepfand Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Wie funktioniert die...
€7,50